Grundlagenseminar
Betriebsrat 2
Das Gesetz des Betriebes
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen
BR 2
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In diesem Vertrag, dem „Gesetz des Betriebes“ werden verbindliche Normen für die Beschäftigten formuliert. Die Betriebsvereinbarung ist eines der wichtigsten Instrumente der Betriebsratsarbeit. Deshalb ist es besonders wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen, inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen genau zu kennen. Neben all den rechtlichen Aspekten ist es mindestens genauso wichtig, mit welcher Verhandlungsstrategie der Betriebsrat seine Forderungen durchsetzen kann.
In diesem Seminar lernt ihr die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die für den Abschluß, die Gestaltung und Beendigung von Betriebsvereinbarungen notwendig sind.
Zielgruppe:
- Betriebsräte
- Ersatzmitglieder des Betriebsrats
- Schwerbehindertenvertreter
Zielgruppe:
- Betriebsräte
- Ersatzmitglieder Betriebsrat
- Schwerbehindertenvertreter
Seminarinhalte
Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Freiwillige, Erzwingbare- und teilmitbestimmte Betriebsvereinbarungen
- Normative und schuldrechtliche Wirkung
- Regelungsabrede/Betriebsvereinbarung?
Zuständigkeit für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Ausschüsse
Inhalt und Gestaltungsmöglichkeiten
- Inhaltsnormen
- Abschlussnormen
- Zulässige Regelungsgegenstände
Beendigung von Betriebsvereinbarungen
- Ablauf und Kündigung
- Nachwirkung
Grundlagen der Verhandlungsführung
- Zielorientierte Verhandlungsstrategien
- Verhandlungssituationen aus der Betriebsratspraxis
Euer Seminar

Roland Becker
Referent für Betriebsräte
Inhaber RB Seminare, ehemaliges Betriebsratsmitglied und Vorsitzender.
„Das Erlernte gleich ins „TUN“ umsetzen!“
Geht nicht, gibt’s nicht!
Wir werden im Praxisteil des Seminars eine Betriebsvereinbarung aufsetzen. Diese bekommt dann mit der Unterstützung eines Juristen ihren „Feinschliff“ und kann als fertiger Entwurf in eurem Betrieb verhandelt werden.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Es gibt verschiedene Arten der Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die wichtigste Form ist die Betriebsvereinbarung.
Es handelt sich bei der BV um einen privatrechtlichen kollektiven Normenvertrag.
Wie wirkt eine Betriebsvereinbarung?
Eine BV hat »normative« Wirkung, das heißt sie gestaltet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, ohne dass es weitere Vereinbarungen etwa zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedürfte.
Wer schließt eine Betriebsvereinbarung ab?
Parteien der BV sind der Arbeitgeber und der Betriebsrat. In Betrieben wo es einen Gesamt-oder Konzernbetriebsrat gibt, können auch diese eine BV abschließen.
Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
Folgende Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es:
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Gemischte Betriebsvereinbarungen
- Rahmenbetriebsvereinbarungen
- Vereinbarungen von Arbeitsgruppen
- Betriebsvereinbarungen die auf einen Spruch der Einigungsstelle beruhen
- Interessenausgleich und Sozialplan
Wer führt die Betriebsvereinbarung durch?
Die Durchführung einer BV obliegt dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat ist nicht berechtigt für die Durchsetzung der BV zu sorgen.
Wie lange gilt eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung kann befristet werden, sowohl eine Zeit- als auch eine Zweckbefristung kann vereinbart werden.
