


- Betriebsräte
- Personalräte
- Mitarbeitervertretungen
- Schwerbehindertenvertreter
- Wirtschaftsausschuss
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
Unsere Empfehlungen
Betriebsrat Teil 1
Dieses Seminar ist der Grundstein für eure erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Hier erwartet euch ein praxisnaher, unkomplizierter Einstieg in das Betriebsverfassungsgesetz.
Nur wer die Rechte genau kennt, und sie aktiv wahrnimmt, kann die Interessen der Arbeitnehmer kompetent vertreten.
Betriebsrat Teil 2
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In diesem Vertrag, dem „Gesetz des Betriebes“ werden verbindliche Normen für die Beschäftigten formuliert. Die Betriebsvereinbarung ist eines der wichtigsten Instrumente der Betriebsratsarbeit. Deshalb ist es besonders wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen, inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen genau zu kennen.
Betriebsrat Teil 3
Befristung, Einstellung, Kündigung oder Leiharbeit sind die klassischen Personalthemen der Betriebsratsarbeit. Diese personellen Einzelmaßnahmen gehören zu den Dauerbrennern der täglichen Arbeit von Betriebsräten. Welche Rechte hat ein einzelner Arbeitnehmern?
JAV Teil 1
Du wurdest neu in die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) gewählt und möchtest dich nun für die Azubis und die jungen Arbeitnehmer in deiner Dienststelle oder in deinem Betrieb einsetzen? Dann ist unser JAV 1 Grundlagenseminar genau das richtige für Dich. Du erhältst spannende sowie informative Hinweise aus der Praxis der JAV-Arbeit, die Dich in Deiner JAV-Arbeit bestärken und weiterbringen.
Arbeitsrecht Teil 1
Der Rahmen für die Arbeitszeit für die Arbeitnehmer wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) abgesteckt.
Im Vordergrund stehen hier Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Vorschriften sind nicht ganz einfach, jedoch grundlegend für die Interessenvertretungsarbeit. In der täglichen Praxis und den wechselseitigen Interessen zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung, fällt den Mitgliedern des Betriebs/Personalrats bei der Überwachung des Arbeitszeitgesetzes eine wichtige Rolle zu. Da der Betriebs/Personalrat bei Fragen zur Arbeitszeit aufgrund der ihm zufallenden Mitbestimmungsrechte besonders handlungsstark ist, muss er die zahlreichen Regelungen auf dem Gebiet genau kennen.
Betriebsratswahl 2022
Bei der Durchführung von Betriebsratswahlen gibt es zahlreiche Unsicherheiten und Fehlerquellen. Zur Wahl eines Betriebsrats gibt es im Vorfeld einiges zu klären. Zunächst ist in Betrieben, da wo es schon einen Betriebsrat gibt, der Wahlvorstand zu bestellen.
Dort wo es noch keinen Betriebsrat gibt wird der Wahlvorstand entweder vom Gesamtbetriebsrat (GBR) bzw. Konzernbetriebsrat (KBR) wenn solche Gremien existieren, bestellt. Gibt es weder das eine noch das ander Gremium, dann wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer*innen anhand von praxisorientierten Beispielen die Betriebsratswahl sicher vorzubereiten und durchzuführen.
Protokolle- und Schriftführung
Der Gesetzgeber hat genau festgelegt was schriftlich festgehalten werden muss. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 34 vor, dass über jede Verhandlung des Betriebsrats eine Niederschrift zu erfolgen hat.
Diese formalen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, da bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht als Erstes diese Formalien überprüft werden. Betriebsräte sind gut beraten wenn sie genau wissen, wann und in welcher Form etwas schriftlich festgehalten werden muss.
Auffrischung Betriebsverfassungsrecht
Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Neue Gesetze und Entscheidungen der Arbeitsgerichte nehmen unter Umständen Einfluss auf eure Betriebsratsarbeit.
Damit Software auf euren Rechnern oder Smartphones gut funktioniert und vor allem sicher ist, braucht diese ein regelmäßiges Update.
Auch Betriebsräte sollten von Zeit zu Zeit ihr Wissen auffrischen um sicher agieren zu können. Mit diesem Seminar sprechen wir Gremiumsmitglieder an, deren letztes Seminar schon länger zurückliegt, oder die in den Betriebsrat nachgerückt sind und alle die, die ihr Wissen „updaten“ möchten.
Anspruch
Klare Sache!
Zum Interessenvertreter wird man gewählt und nicht ausgebildet. da ist es ratsam, bei den vielen Fachbegriffen und Paragrafen nicht den Durchblick zu verlieren. Aus diesem Grund beraten und informieren wir die Gremiumsmitglieder in unseren Seminaren auf verständliche Art und Weise anstatt noch zusätzlich zu verwirren. Das teilweise „trockene“ Arbeitrecht wird mit interessanten Beispielen aus der Praxis verständlich und nachhaltig erklärt. Gemeinsam erarbeiten wir uns den nötigen Durchblick so dass wir am Ende sagen können: „Klare Sache!“
„Wir haben die Wahl jeden Tag neu zu beginnen.“
Vor Ort
Inhouse- Schulungen
Die passende Schulung für euer Gremium!
Kontakt
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