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Arbeitsrecht 2

Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses

Grundlagenseminar

Arbeitsrecht Teil 2

Personelle Einzelmaßnahmen

Um als Betriebs/Personalrat sicher agieren zu können, bedarf es fundiertes Wissen. Auch beim Abschluss von Arbeitsverträgen, in denen die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses geregelt werden, können Probleme auftreten.
Hier ist arbeitsrechtliches Grundwissen unverzichtbar. Dieses Seminar vermittelt euch das Basiswissen, welches ihr zur sachgerechten Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebs/Personalrats benötigt.

Seminarinhalte

Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses

  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Offenbarungspflichten
  • Beteiligung des Betriebs/Personalrats

Der Arbeitsvertrag

  • Form und Ausgestaltung
  • Probezeitvereinbarungen
  • Vertragsklauseln
  • Befristungen
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers

Pflichten des Arbeitgebers/-nehmers

  • Beschäftigungs und Vergütungspflicht
  • Gleichbehandlung
  • Arbeitszeugnis
  • Gesundheitsschutz
  • Pflicht zur Arbeitsleistung
  • Neben Pflichten des Arbeitnehmers: Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeit, Verschwiegenheit
  • Arbeitnehmerhaftung

Aktuelle Rechtsprechung

  • Was sagen die Gerichte?

 

 

 

Zielgruppen

  • Betriebsräte
  • Personalräte
  • Schwerbehindertenvertreter
Freistellung BR

Die Kostenübernahme sowie die Freistellung zur Teilnahme an dieser Grundlagenschulung erfolgt gemäß der §§ 37 Abs.6 u. 40 BetrVG.

Empfehlung: Bei Erkrankung des Teilnehmers bitte bei der Beschlussfassung  einen Ersatzteilnehmer benennen.

Freistellung SBV

Die Freistellung zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung erfolgt gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.

Empfehlung: Bei Erkrankung des Teilnehmers bitte bei der Beschlussfassung  einen Ersatzteilnehmer benennen.

Arbeitsvertrag

Eingehen eines Arbeitsverhältnisses

Der Zeitraum der Vertragsanbahnung beginnt mit dem Entschluss des Arbeitgebers, einen freien Arbeitsplatz besetzen zu wollen. Sie endet mit der Einstellung eines Mitarbeiters für diesen Arbeitsplatz. In diesem Zeitraum entstehen für den Arbeitgeber, für die Bewerber für den neuen Arbeitsplatz sowie für den Betriebs und Personalrat verschiedene Rechte und Pflichten.

Oft wird von Arbeitgeberseite versucht, bewährte Mitbestimmungsstrukturen zu umgehen, abzubauen oder sogar vollends abzuschaffen. Die betriebliche Interessenvertretung wird mit neuen alten Formen des Rationalisierungsdrucks, extreme Leistungsorientierung, soziale Ausgrenzung, Mobilität und Flexibilität der Belegschaften, Umschichtung von rechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen in Beschäftigungsverhältnisse ohne den Schutz des Arbeitsrechts und einer Arbeitsverdichtung bei immer geringerer Stamm Belegschaft konfrontiert.

„Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und der daraus folgende Handlungsbedarf zwingen die Interessenvertretungen, konsequent für den Erhalt sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze einzutreten. Hierbei soll Ihnen dieses Seminar bestmögliche Unterstützung geben.“

Roland Becker

Inhaber RB Seminare

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Unverbindlich

Dieses Seminar könnt Ihr auch als Im/Haus-Schulung buchen

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