Arbeitsrecht 1
Begriff der Arbeitszeit
Grundlagenseminar
Arbeitsrecht Teil 1
Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
Der Rahmen für die Arbeitszeit für die Arbeitnehmer wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) abgesteckt.
Im Vordergrund stehen hier Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Vorschriften sind nicht ganz einfach, jedoch grundlegend für die Interessenvertretungsarbeit. In der täglichen Praxis und den wechselseitigen Interessen zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung, fällt den Mitgliedern des Betriebs/Personalrats bei der Überwachung des Arbeitszeitgesetzes eine wichtige Rolle zu. Da der Betriebs/Personalrat bei Fragen zur Arbeitszeit aufgrund der ihm zufallenden Mitbestimmungsrechte besonders handlungsstark ist, muss er die zahlreichen Regelungen auf dem Gebiet genau kennen.
Mit diesem Seminar gewinnt ihr an Sicherheit im Umgang mit den Mitbestimmungsrechten zur Thematik der Arbeitszeit.
Zielgruppe:
Betriebsräte
Personalräte
Schwerbehindertenvertreter
Zielgruppe:
Betriebsräte
Personalräte
Schwerbehindertenvertreter
Seminarinhalte
Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
- Was ist Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes
- Regelmäßige Arbeitszeit, Höchstarbeitszeit
- Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst
- Nacht-, Sonn-und Feiertagsarbeit
- Vergütungspflichtige Umkleidezeiten
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
- Was ist keine Arbeitszeit?
- Reise-und Wegezeiten
Arbeitszeitverringerung/Erhöhung
- Nach Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Nach dem Bundeselterngeld- Elternzeitgesetz (BEEG)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs/Personalrats
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Arbeitszeiterfassung und technische Einrichtungen
Arbeitszeitmodelle in der Praxis
- Arbeitszeiten und ihre Veränderung
- Schichtarbeit
- Homeoffice
- Mobiles Arbeiten
- Vertrauensarbeitszeit
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeit und Ampelkonten
Aktuelle Rechtsprechung
- Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeiten
Hier geht es zum Angebot

Roland Becker
Referent für Betriebsräte
Roland Becker, Inhaber RB Seminare ist ehemaliges Betriebsratsmitglied und Vorsitzender des Betriebsrats. Er war Mitglied im GBR und KBR.
Hinweis:
Aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) kann es vorkommen, das der/die für das Seminar ausgewiesene Referent/in das Seminar nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall behalten wir uns vor, diese/n durch eine/n anderen qualifizierten Kollegen/in zu ersetzen.
Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitrecht in der Bewährung
„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub“
Mit dieser Formulierung erkennt die Europäische Grundrechtecharta in ihrem Artikel 31 Abs. 2 Arbeitszeitschutz als Menschenrecht an.
In Deutschland hingegen wird gegen kein anders Gesetz öfter verstoßen als gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Veränderungen der Wochenarbeitszeit, Flexilibisierung, Auswirkungen auf die Gesundheit, sind Herausforderungen die sich die Interessenvertreter gegenübersehen. Bei Homeoffice und mobilem arbeiten werden die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verwischt. Ständige Erreichbarkeit und steigender Arbeitsdruck wird stetig mehr.
„Die Mitwirkungsrechte der Interessenvertretungen sind gefragter denn je, nutzt diese und stellt euch den Herausforderungen und tragt so zu einem gesunden Arbeiten bei.“