Grundlagenseminar

Protokolle und Schriftführung

Niederschriften des Betriebsrats

Protokolle rechtssicher erstellen und Beschlüsse fassen

Protokoll

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt was schriftlich festgehalten werden muss. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 34 vor, dass über jede Verhandlung des Betriebsrats eine Niederschrift zu erfolgen hat.

Diese formalen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten, da bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht als Erstes diese Formalien überprüft werden. Betriebsräte sind gut beraten wenn sie genau wissen, wann und in welcher Form etwas schriftlich festgehalten werden muss. 

In diesem Seminar lernt ihr, neben den formellen Anforderungen ans Protokoll auch rechtliche Fragen bezüglich, der Einladung und Einberufung von Betriebsratssitzungen, kennen. 

Zielgruppe:

Betriebsräte
Schriftführer des Betriebsrats

Zielgruppe:

Betriebsräte
Schriftführer
Seminarinhalte

Die Betriebsratssitzung

  • Ordnungsgemäße Einladung
  • Wer ist einzuladen?
  • Was muss auf die Tagesordnung?
  • Verhinderung von BR-Mitgliedern
  • Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Digitale Betriebsratssitzung

    Protokoll- und Schriftführung

    • Bestellung Protokollführer*in
    • Protokollerstellung im Wechsel
    • Gesetzliche Mindesterfordernisse
    • Rechtliche Anforderungen nach § 34 BetrVG
    • Einsprüche gegen das Protokoll
    • Verständlich und gut schreiben

    Schriftliche Stellungnahmen insbesondere:

    • Zustimmungsverweigerungen/Widerspruch z.B. bei Einstellungen, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung und Kündigung
    • Geltendmachung von Ansprüchen
    • Hinweis auf Pflichten des Arbeitgebers
    • Fristsetzung

    Beschlussfassung

    • Ordnungsgemäße Betriebsratssitzung
    • Beschlussfähigkeit des Betriebsrats
    • Gültige Abstimmung
    • Teilnehmer der Sitzung
    • Nichtöffentlichkeit

    Eure Schulung

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    Ralf Gretenkort

    Ralf Gretenkort

    Referent für Betriebsräte

    Ralf Gretenkort ist ehemaliges Betriebsratsmitglied und Vorsitzender. In dem Bereich Betriebsratsschulungen hat er sehr viel Seminarerfahrung.

    Hinweis:

    Aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) kann es vorkommen, das der/die für das Seminar ausgewiesene Referent/in das Seminar nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall behalten wir uns vor, diese/n durch eine/n anderen qualifizierten Kollegen/in zu ersetzen.

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